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Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält.Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.
Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, zu Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
Touristensteuer
Für Griechenland gilt für alle Buchungen mit Anreise ab dem 01.01.2018 nach dem aktuellen Beschluss der griechischen Regierung eine Touristensteuer. Die Abgabe der Steuer wird von den Hoteliers vor Ort bei der Ankunft oder bei der Abreise erhoben und dem Gast in Rechnung gestellt. Die Touristensteuer bemisst sich je nach Klassifizierung (Landeskategorie) des Hotels:
Für 1* und 2* Hotels /Unterkünfte - pro Zimmer und pro Nacht ca. 0,50 EUR.
Für 3* Hotels /Unterkünfte - pro Zimmer und pro Nacht ca. 1,50 EUR.
Für 4* Hotels /Unterkünfte - pro Zimmer und pro Nacht ca. 3 EUR.
Für 5* Hotels /Unterkünfte - pro Zimmer und pro Nacht ca. 4 EUR.
(Stand bei Veröffentlichung; Änderungen vorbehalten.)
Hinweis Übernachtungssteuer
Sofern die Produktbeschreibung eine konkrete Angabe über eine Touristensteuererhebung enthält, ist diese verbindlich.
Für alle anderen Fälle bitten wir Sie zu beachten, dass in einigen Städten und Gemeinden eine örtliche City Tax anfällt oder kurzfristig eingeführt werden kann. Die Höhe der Übernachtungssteuer richtet sich i.d.R. nach der Sterneanzahl des gebuchten Hotels sowie der Aufenthaltsdauer. Die Gebühr ist vom Gast direkt im Hotel zu entrichten. Bitte informieren Sie sich daher kurz vor Antritt Ihrer Reise, ob in dem von Ihnen ausgewählten Ort eine solche Steuer anfällt.