Campingplatz- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr. Babybetten sind kostenfrei vor Ort erhältlich (auf Anfrage, bei Buchung anzugeben). Die Kinderanimation findet meist nur auf Englisch statt. Teilweise entsteht bei einzelnen Aktivitäten eine kleine Zusatzgebühr. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen sind teilweise saisonabhängig. Grillen ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Sie können Ihr Auto auf dem Stellplatz parken. Weitere Fahrzeuge sind gebührenpflichtig. Motorräder sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Bei Anreise registrieren Sie sich bitte an der Rezeption des Campingplatzes. Hunde sind gestattet, aber es steht nur eine begrenzte Anzahl an Mobile Homes für Hundebesitzer zur Verfügung (nur auf Anfrage buchbar). Hunde müssen stets angeleint sein.
Der Campingplatz Kalliste verfügt über einen Pool mit Sonnenterrasse und gleich drei Whirlpools. Für die kleineren Kinder gibt es ein Kinderbecken, wo sie den ganzen Tag lang nach Herzenslust planschen und spielen können. Im Golf von Saint-Florent scheint die Sonne praktisch das ganze Jahr über. Entspannen Sie daher auf einer der Sonnenliegen und genießen Sie den Blick auf die umliegenden Berge. Freuen Sie sich nicht nur auf ein Bad im Meer oder im Pool, sondern auch auf zahlreiche Freizeitmöglichkeiten, wie z. B. Aquagymnastik, Boule, Tischtennis oder Volleyball. Am Abend bieten Karaoke, Shows, Themenabende und Tanzveranstaltungen Spaß für die ganze Familie. Das Restaurant und die Bar des Campingplatzes bieten eine große Auswahl an kalten Getränken, Pizzen und Speisen, die Sie vor Ort genießen oder mitnehmen können. Außerdem gibt es einen kleinen Supermarkt und einen Waschsalon (gegen Gebühr). Folgen Sie nach dem Aufwachen dem Duft des frisch gebackenen Brotes und starten Sie gestärkt in den Tag. Die Bar bietet Ihnen täglich von 8.00 bis 10.00 Uhr frische Backwaren.
Saint-Florent ist die Hauptstadt der Region Nebbio und liegt am gleichnamigen Golf von Saint-Florent an der Nordküste Korsikas, zwischen der unbesiedelten Küstenregion Désert des Agriates im Westen und dem Cap Corse im Norden.
Saint-Florent wird aufgrund seines mediterranen Flairs oft als das korsische Saint-Tropez bezeichnet und tatsächlich kann man im Sommer unzählige Segelboote und Luxusyachten entlang der Hafenpromenade bewundern. Zahlreiche Restaurants und Bars laden zum Verweilen ein. Oder bummeln Sie durch die Altstadt von Saint-Florent und entdecken Sie in den verwinkelten Gassen die kleinen Läden. Die Zitadelle und die Kirche Santa Maria Assunta sind ebenfalls einen Besuch wert.
Die korsische Inselhauptstadt Bastia (ca. 25 km) beeindruckt mit ihrer über 600 Jahre alten Festung, der Zitadelle, den Hafenkais und den Kirchen Sainte-Marie- und Saint-Jean-Baptiste. Statten Sie bei Gelegenheit der bekannten Aldilonda-Promenade einen Besuch ab: Hier spazieren Sie gefühlt "über dem Meer"!
Weinfreunde kommen in Patrimonio (ca. 10 km) voll auf ihre Kosten. Erkunden Sie die Weinberge zu Fuß oder mit dem Fahrrad und tauchen Sie ein in das bekannteste Weinbaugebiet Korsikas!
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss amtlich beglaubigt sein und gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.
Olympische Spiele:
Die Olympischen Spiele werden vom 26. Juli bis zum 11. August in Paris stattfinden, gefolgt von den Paralympischen Spielen vom 28. August bis zum 8. September 2024. Zwischen dem 01. Mai und dem 31. Oktober 2024 kommt es daher zu verstärkten Grenzkontrollen bei Reisen nach Frankreich. Dies gilt sowohl für alle Luft- und Seegrenzen als auch für die Landgrenzen mit Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien. Reisende, auch Kinder, müssen sich dementsprechend ausweisen können. Es kann zu Wartezeiten bei der Grenzabfertigung kommen.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen ändern können. Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder telefonisch unter der Rufnummer: 030-5000 2000 abfragen. Staatsangehörige anderer Länder wenden sich bitte an die zuständige Botschaft. Beachten Sie zudem eventuelle Bearbeitungszeiten bei der Beantragung Ihrer Einreisedokumente.
Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
Bitte erkundigen Sie sich ebenfalls im Internet unter www.auswaertiges-amt.de über die aktuellen medizinischen Hinweise des Landes.